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Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.scharrer-liftsysteme.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm
EN 301 549 in weiten Teilen vereinbar. Grundlage sind die
Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. (Bewertung: „größtenteils vereinbar“)

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte/Funktionen sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (fehlende Tags/Struktur).
  • Teilweise unzureichende Kontraste einzelner Textelemente.
  • Einzelne Bilder/Icons ohne aussagekräftige Alternativtexte.
  • Formulare besitzen noch nicht überall eindeutige Feldbeschriftungen und Fehlerhinweise.
  • Vereinzelt fehlende Untertitel/Transkripte bei eingebetteten Videos.

Gründe: laufender inhaltlicher und technischer Ausbau der Website; Altbestände (Legacy-Inhalte) werden schrittweise überführt. Für einzelne umfangreiche Alt-PDFs liegt vorübergehend eine unverhältnismäßige Belastung vor.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.08.2025 erstellt. Die Einschätzung
basiert auf einer Selbstbewertung sowie stichprobenhaften Tests mit
gängigen Prüfwerkzeugen und Nutzerfeedback. Eine Aktualisierung erfolgt
mindestens einmal jährlich.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.scharrer-lbw.de aufgefallen? Dann schreiben oder rufen Sie uns an:

Scharrer LBW GmbH
Raiffeisenstraße 75
32457 Porta Westfalica

Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 14 Tagen zu antworten.

Durchsetzungsverfahren (Schlichtung)

Falls auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden
wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, wenden und einen Antrag auf Einleitung
eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Veröffentlichung & Aktualisierung

Veröffentlichung der Website: [Datum ergänzen]
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 15.08.2025